Abbiegen
Ahndung von Verhaltensfehlern beim Abbiegen. Abbiegen bedeutet im Straßenverkehr die Fahrtrichtungsänderung an Kreuzungen und Einmündungen. Hier kann es insbesondere durch Unachtsamkeit zu Unfällen kommen. Gerade Radfahrer und Fußgänger sind im Toten Winkel schlecht zu sehen!
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Tatbestand |
Euro | Punkte |
|---|---|---|
| Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet |
70 |
1 |
| Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet |
70 |
2 |
| Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet |
70 |
2 |
| Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder beim Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet |
80 |
2 |
