Alkohol

weinDie wichtigsten Strafen zum Thema Alkohol. Das Ergebnis einer Messung der Alkoholkonzentration in der Atemluft durch die neuen Messgeräte reicht bei entsprechendem Wert zum Beweis einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs.1 StVG aus. In solch einem Fall kann eine Blutprobe entfallen. Ab ca. 1,0 Promille wird eine Blutentnahme angeordnet (ohne Anzeichen von Fahrunsicherheit). Bei Unfällen oder Anzeichen von Fahrunsicherheit (Schlangenlinien, Unfall usw.) kann schon ab 0,3 Promille eine Blutentnahme angeordnet werden.

 

Alkoholgehalt im Blut [Promille]

Keine Anzeichen von Fahrunsicherheit Anzeichen von Fahrunsicherheit Verursachung eines Unfalls

ab 0,3(Alkohol zeigt Wirkung)

 

 

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

ab 0,5(Doppeltes Unfallrisiko)

 

4 Punkte

bis 3.000 EUR

bis 3 Monate Fahrverbot

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

ab 1,1(über zehnfaches Unfallrisiko)

 

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

 

Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen:

 

Tatbestand

Euro Punkte
In der Probezeit nach § 2a Straßenverkehrsgesetz oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke zu sich genommen oder die Fahrt unter der Wirkung eines solchen Getränks angetreten.

250

2

 

Ab einem Promillewert von 1,1 droht ein Fahrverbot von mindestens 6 Monaten. Bei einem Wert von nur 0,3 Promille kann der Führerschein jedoch auch schon in Gefahr sein – wenn nämlich alkoholbedingte Fahrfehler (Schlangenlinien) oder Anzeichen von Fahruntüchtigkeit (Lallen, schwankender Gang) hinzukommen.

Übrigens: Auch Fahrzeuglenker, die ein abgeschlepptes Fahrzeug führen, müssen sich an Promillegrenzen halten. Obwohl in Deutschland hierfür keine Fahrerlaubnis notwendig ist (Motor darf nicht laufen), entschieden Gerichte bereits über die Alkoholgrenzwerte in einem solchen Fall. Demnach ist gilt in solchen Fällen zumindest der für die absolute Fahruntüchtigkeit geltende Grenzwert von 1,1 Promille. Darüber droht ein teures Strafverfahren gem. §316 StGB – Trunkenheit im Verkehr.

Ein Kommentar zu “ Alkohol”

  1. Sollte eine Mpu wegen Fahrens unter Alkohol anstehen, wäre es gut, sich vorher darum im Klaren sein, wie weit man selbst eventuell schon alkoholabhängig ist.
    Eine Alkholsucht ist kein Grund, den Führerschein nicht wieder zu bekommen, aber wenn die Unwahrheit in diesem Punkt gesagt wird, kann das weitreichende Folgen haben und man muß die Mpu vielleicht wiederholen. Darum lieber offen und ehrlich sein, denn das zahlt sich immer aus.
    Wer unter Alkohol gefahren ist, sollte dies auch eingestehen und die Strafe in Kauf nehmen, denn er oder sie hat andere Menschen gefährdet und sich selbst natürlich auch.

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