Autobahn
Tatbestände im Bezug auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen. Da auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen sehr hohe Geschwindigkeiten gefahren werden, sind Fahrfehler besonders schwerwiegend und gefährlich. Der Gesetzgeber sieht deshalb erhöhte Bußgelder vor.
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Tatbestand |
Euro | Punkte |
Monat(e) |
|---|---|---|---|
| Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren in einer Ein- oder Ausfahrt |
75 |
4 |
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| Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen |
130 |
4 |
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| Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf durchgehender Fahrbahn |
200 |
4 |
1 |
| Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt |
75 |
2 |
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| Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen Fahrzeug geparkt |
70 |
2 |
Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder deren Versuch wird mit 7 Punkten im VZR, einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe sowie der Entziehung der Fahrerlaubnis bestraft, wenn dadurch Leib oder Leben eines anderen bzw. fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden.
Drängeln
Aufdringliches Aufblenden mit dem Fernlicht, Hupen und dicht Auffahren stellt den Tatbestand der Nötigung nach § 240 Strafgesetzbuch dar. Darauf stehen Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft. Auch Führerscheinentzug ist möglich.
Rechts überholen
Es muss gemäß StVO links überholt werden. Verstöße kosten mindestens 100 Euro und 3 Punkte in Flensburg. Ausnahme: bei Kolonnen, die mit unterschiedlichem Tempo nebeneinander herfahren, etwa links mit Tempo 60, rechts mit 80 km/h.
Halten auf dem Seitenstreifen
Nur im Notfall erlaubt, nicht um zu Telefonieren oder ähnliches. Eine Autopanne, oder ein leerer Tank kann ein Notfall sein. Ein Verstoß bedeutet ein Bußgeld in Höhe von 30,00 Euro.
