Fahrverbot

Egal ob Alkohol, Geschwindigkeit, Unfallflucht oder Drogen – der Führerschein kann durch verschiedene Ursachen verloren werden – dann droht ein Fahrverbot.

Wann droht ein Fahrverbot?

  • Geschwindigkeit
    Wer innerhalb geschlossener Ortschaften 31 km/h oder mehr zu schnell fährt, erhält ein Fahrverbot. Außerhalb geschlossener Ortschaften war der Gesetzgeber etwas gnädiger – ab 41 km/h muss zu Fuß gegangen werden. Wiederholungstäter werden härter bestraft. Wer innerhalb eines Jahres zweimal mindestens 26 km/h zu schnell war, bekommt einen Monat Fahrverbot.
  • Abstand
    Wenn der Sicherheitsabstand um weniger als 3/10 des halben Tachowertes bei Geschwindigkeiten von mehr als 100 km/h unterschritten wird, droht ebenfalls ein Fahrverbot. Besonders auf Autobahnen wird häufig überwacht.
  • Ampel
    Dauerte das Rotlicht bereits 1 Sekunde oder mehr, droht ein Monat Fahrverbot. Darunter ist nur ein Bußgeld fällig. Kommt es jedoch durch das Mißachten des Rotlichts zu einer Gefährdung oder zu einem Unfall (und damit zu einer Schädigung eines anderen), wird im Regelfall immer ein Fahrverbot angeordnet.
  • Überholen
    Bei Überholen oder einem Fahrstreifenwechsel mit Gefährdung oder Sachbeschädigung (Unfall) muss der Führerschein auch für eine gewisse Zeit abgegeben werden.
  • Alkohol
    Ein Alkoholwert von über 0,5 Promille bedeutet ein Fahrverbot, bei Ausfallerscheinungen (z.B. Unfall, Schlangenlinien usw.) sogar schon ab 0,3 Promille.
  • Drogen
    Bei Drogenkonsum droht bei der entsprechenden Konzentration im Blut immer ein Fahrverbot von mindestens einem Monat, je nach Drogenart auch ein Entzug der Fahrerlaubnis.

Fahrverbot vermeiden

Bei einem Erstverstoß lässt sich in einigen Fällen das Fahrverbot durch Zahlen eines erhöhten Bußgeldes verhindern. Bei Wiederholungstätern sind die Bußgeldstellen bzw. Gerichte aber gnadenlos.

In weiteren Fällen können Fahrverbote durch Begründen des sogenannten “Augenblickversagens” umgangen werden. Beispiele hierfür sind das Übersehen eines Verkehrszeichens (sofern nicht grobe Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit vorliegt), oder das Anfahren an einer roten Ampel, ausgelöst durch einen „Mitzieheffekt“ oder der Orientierung an der falschen Ampel („Frühstarterfälle“).

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Wann beginnt das Fahrverbot?

Wird das Fahrverbot dann angeordnet, muss der Führerschein nicht sofort abgegeben werden. Beim ersten Fahrverbot hat der Fahrer vier Monate Zeit, seinen Führerschein bei der Bußgeldstelle abzugeben. In dieser Frist kann frei entschieden werden, dann die Frist beginnen soll. So kann z.B. ein Urlaub angesteuert werden, was besonders bei Berufskraftfahrern wichtig sein kann. Soll diese Frist weiter verzögert werden (bis 1 Jahr), können mittels Anwalt Rechtsmittel eingelegt werden.

Nach Ablauf des Fahrverbots

Wurde der Führerschein ordnungsgemäß abgegeben, erhält man den Führerschein nach Ablauf der Fahrverbots-Frist einfach von der Vollstreckungsbehörde zurück. Im Regelfall ist der Führerschein einige Tage vor Ablauf des Fahrverbots im Briefkasten.

Fahren trotz Fahrverbot

Es ist absolut nicht empfehlenswert, trotz Fahrverbot weiterzufahren, denn Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine Straftat nach § 21 StVG. Der Täter wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft. Zusätzlich drohen z.B. bei einem Unfall Regressforderungen der Haftpflichtversicherung.

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Ein Kommentar zu “ Fahrverbot”

  1. Als Zusammenfassung: wenn man kein Fahrverbot will, muss man zuerst ein Mensch sein und das Leben der anderen Menschen beachten!

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