Probezeit – Führerschein auf Probe
Nachdem die Führerscheinprüfung erfolgreich absolviert wurde, wird der erste Führerschein auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert 2 Jahre. Das heisst der Führerscheinneuling muss sich zunächst bewähren und sich besonders verkehrsgerecht verhalten. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre. Nur bei 20 Prozent aller Fahranfänger wird die Probezeit aber statistisch gesehen verlängert.
Auch in der Probezeit ist der Führerschein voll gültig. Nur nach bestimmten Verkehrsverstößen muss an einem Nachschulungskurs bzw. Aufbauseminar teilgenommen werden. Übrigens: Die zweijährige Frist beginnt erst um Mitternacht nach der Aushändigung des Führerscheins.
Wird in der Probezeit ein erheblicher Verkehrsverstoß begangen welches ein Bußgeld von mindestens 40 Euro (= 1 Punkt in Flensburg) zur Folge hat, ist ein Aufbauseminar Pflicht. Beispielsweise fällt hierunter:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h
- Mißachtung einer roten Ampel,
- Fehler beim Überholen,
- Vorfahrtverletzungen,
- einige erhebliche technische Mängel am Fahrzeug
- Alkohol am Steuer
Es gibt zwei verschiedene Verstoßarten – “Katalog A” und “Katalog B“. EinVerstoß aus “Katalog A” genügt um zum Besuch eines Aufbauseminars aufgefordert zu werden. Ein Verstoß im Bereich ”Katalog B” bedeutet erst beim zweiten Verstoß ein Seminar.
Wird bei einem Verstoß sofort der Führerschein entzogen?
Nur wenn der Verstoß selbst schon ein Fahrverbot beinhaltet. Die Anordnung eines Aufbauseminars (kostet ca. 250 Euro) ist aber immer mit einem bestimmten Termin verbunden. Wird diese Frist versäumt muss der Führerschein abgegeben werden.
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