Punkte in Flensburg – die Verkehrssünderdatei

schulungIn Flensburg werden seit dem 2. Januar 1958 alle rechtskräftig festgestellten Verkehrsverstöße (Bußgeldbescheide und Strafurteile) von Kraftfahrern mit deutscher Fahrerlaubnis festgehalten. Ein Auszug kann kostenlos per Fax angefordert werden. Die Datei wird vom Kraftfahrtbundesamt betrieben. Etwa 58 Prozent der Eintragungen erfolgten auf Grund überhöhter Geschwindigkeit. 79,9 Prozent der Registrierten sind Männer.

Wann werden Punkte in Flensburg gelöscht?

  • Bußgelder: Wenn nach der Speicherung keine neue Ordnungswidrigkeit (kein neuer Punkt) eingetragen werden, erfolgt die Löschung nach 2 Jahren.
  • Verkehrsstraftaten: Löschung erfolgt nach 5 Jahren, wenn die Vorfälle nicht im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen bei Teilnahme an einem Aufbauseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung.
  • Straftaten in Zusammenhang mit Alkohol und Drogen: Löschung erfolgt nach 10 Jahren.

Was für Folgen haben Punkte in Flensburg?

  • 8 Punkte: Der Betroffene erhält eine schriftliche Mahnung, die ihn zu verkehrsgerechtem Verhalten auffordert.
    Der Besuch eines Aufbauseminars wird empfohlen.
  • 14 Punkte: Hat der Betroffene in den letzten 5 Jahren kein Aufbauseminar besucht, erhält er die Aufforderung, ein solches Seminar zu besuchen. Kommt er der Aufforderung nicht nach, verliert er seinen Führerschein.
    Hat er in den letzten 5 Jahren bereits an diesem Seminar teilgenommen, wird er nur verwarnt.
  • 18 Punkte: Die Fahrerlaubnis wird entzogen, für wenigstens 6 Monate. Um die Fahrerlaubnis wiederzubekommen, muß man sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) stellen.

Wie können Punkte abgebaut werden?

Zur Senkung der Punktezahl können Seminare zur freiwilligen Fortbildung von Kraftfahrern besuchen
(Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer = ASP-Seminar). Ein solches Seminar kostet den Autofahrer ca. 250 Euro und wird von Fahrschulen angeboten.

  • Bei bis zu 8 Punkten werden nach dem Seminar 4 Punkte abgezogen.
  • Bei 9 bis 13 Punkten werden 2 Punkte abgezogen.
  • Bei 14 bis 17 Punkten können durch Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung
    2 Punkte abgezogen werden.

Hinterlassen Sie ein Kommentar!

News im Forum: