Handy-Verbot gilt auch für Fahrlehrer

Quelle: Wikipedia

Das Verbot während der Fahrt mit dem Handy zu telefonieren ist zwischenzeitlich ausreichen bekannt. 

In einem Urteil vor dem Bundesverfassungsgericht wurde nun aber bestätigt, dass diese Regelung auch für mitfahrende Fahrlehrer – also auf dem Beifahrersitz – gilt.

Ein Fahrlehrer hatte als Beifahrer während einer Fahrstunde mit dem Handy in der Hand telefoniert und war dabei von der Polizei ertappt worden. Der Fahrlehrer ist gemäß dem Urtail auch als Beifahrer der verantwortliche Führer des Fahrzeugs und hat deshalb das Handy-Verbot einzuhalten.

Ein Kommentar zu “ Handy-Verbot gilt auch für Fahrlehrer”

  1. Ich muss sagen ich verstehe die Entscheidung irgendwie schon, aber als Fahrlehrer bin ich selbst betroffen. Mit einer Freisprecheinrichtung höhrt der Schüler immer mit, das ist der Nachteil. Eventuell ist ein Headset eine Lösung.

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