Handy
Bußgelder für die rechtswidrige Benutzung von Handys während der Fahrt. Dazu reicht es, das Handy in der Hand zu halten wenn der Motor läuft. Auch SMS schreiben, Termine nachsehen oder das Wählen einer Nummer gilt als verbotene Benutzung usw. gehört in diesen Tatbestand. Die Nutzung wird also weit ausgelegt – deswegen ist auch der Gebrauch des Handys als Diktiergerät, als Notizbuch, die Abfrage von Daten auf dem „Palm-Organizer“, das Auslesen von Daten oder das Ablesen der Uhrzeit vom Display eine verbotene Nutzung.
| Tatbestand | Euro | Punkte |
|---|---|---|
| als Kraftfahrzeugführer |
40 |
1 |
| als Radfahrer |
25 |
|
Auch stockender Verkehr erlaubt es nicht mit dem Handy zu telefonieren. Das OLG Celle entschied in einem Fall, indem ein Autofahrer an einer roten Ampel angehalten hatte. Das Gericht bemerkte, dass die mit der Benutzung eines Mobiltelefons einhergehende Gefährdungspotential durch die Ablenkung vom Verkehrsgeschehen auch bei einem kurzfristigen Anhalten bestehen bliebe.
Das Bußgeld ist abschließend also fällig, solange das Fahrzeug in Bewegung ist oder bei Kraftfahrzeugen der Motor in Betrieb ist. Wer bei einem kurzen Halt, etwa vor eine roten Ampel, den Motor abstellt und dann das Handy benutzt, muss keine Angst vor einem Bußgeld haben.
Tipp: Mit einem Bluetooth Headset können Sie bequem und frei telefonieren. Es muss im Fahrzeug nichts installiert bzw. angebaut werden. Die Headsets sind extrem günstig. Sie vermeiden damit das Bußgeld, weswegen sich die Headsets sofort bezahlt machen!
