Flip-Flops am Steuer erlaubt?

Autofahren mit ungeeignetem Schuhwerk (z.B. Flip Flops, Sandalen, Pantoffeln, Hausschuhe u.s.w.) ist nicht immer bußgeldbewehrt. Problematisch wird es erst, wenn es zusätzlich zu einer Schädigung, Gefährdung oder Belästigung Anderer kommt. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle per Beschluss entschieden (Az.: 322 Ss 46/07 (Owiz)).
Der in diesem Fall Betroffene wurde zuvor von einem Amtsgericht wegen eines fahrlässigen Verstoßes [...]